In der Publikation «Mit bitterem Beigeschmack. Faire Handelspraktiken und existenzsichernde Einkommen – eine Chance für den Kaffeesektor?», vom Juni 2022 stellt das Forum Fairer Handel die aktuelle Situation auf dem weltweiten Kaffeemarkt dar. Dazu gibt es eine Broschüre als Zusammenfassung.
Kaffee ist eines der wichtigsten Handelsgüter weltweit
Trotz weltweiter Steigerung des Kaffeekonsums breitet sich die Armut unter den im Kaffeeanbau arbeitenden Menschen in den Anbauländern weiter aus, während konventionelle Kaffeekonzerne hohe Gewinne einfahren.
Der Anteil der weltweiten Einnahmen aus dem Kaffeegeschäft ist in den Anbauländern um zwei Drittel in den letzten 30 Jahren gesunken – von ehemals 30 Prozent auf heute 10 Prozent. 5 Handelshäuser kontrollieren 50 Prozent des Rohkaffeehandels. 10 Röstereien rösten 35 Prozent des weltweiten Kaffees.
In Deutschland teilen sich 5 Lebensmitteleinzelhändler fast 80 Prozent des nationalen Handels. Nur 6 Prozent des in Deutschland getrunkenen Kaffees kommt aus Fairem Handel. So weit diese Zahlen zur Einstimmung.
Im Weltmarktpreis spiegeln sich die Produktionskosten nicht wider. Die Rekordernte eines Landes gibt den Preis vor, egal, wie die Ernten in anderen Ländern ausfallen. Genauso wenig werden gestiegene Kosten, wie beispielsweise höhere Mindestlöhne oder Betriebskosten berücksichtigt. Oft bezahlen die Farmer:innen ihren Erntehelfern mehr, als sie selbst verdienen.
Der Faire Handel fordert einmal mehr verbindliche Rahmenbedingungen, die der preislichen Handelslogik entgegenstehen und die zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen führen, die entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden müssen.
Am 1. Dezember hat sich der Rat der Europäischen Union auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das – so Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Umwelt- und Sozialdumping schwerer macht. Die neuen Standards reichten über nationale Gesetze, wie etwa in Deutschland und Frankreich, hinaus. Das Gesetz soll alle Zulieferer in die Pflicht nehmen, wodurch die zurzeit noch in Deutschland erlaubten Zwischengesellschaften genauso in die Verantwortung gezogen werden sollen. Wird das Gesetz im nächsten Mai vom Parlament abgesegnet, könnten Opfer zivilrechtliche Haftungen einklagen. Allerdings ist die Verpflichtung an Größe und Umsatz des Unternehmens geknüpft. Der Einsatz für einen echten fairen Handel ist also weiter nötig.
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